Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
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Nach § 45 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
müssen Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Ihre
Dichtheit hin geprüft werden.
Zusammengefasst bedeutet das:
- bei Neuerrichtung sind alle Grundleitungen auf Dichtheit
zu prüfen,
- wenn bestehende Abwasserleitungen geändert werden,
sind sie gleichzeitig auf Dichtheit zu prüfen (ohne
Änderung muss die Prüfung bis zum 31.12.2015
erfolgt sein),
- bestehende Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten
müssen früher, nämlich bis zum 31.12.2005
geprüft werden, wenn
- durch sie industrielles oder gewerbliches Abwasser
fließt und sie vor 1990 errichtet wurden
oder
- wenn häusliches Abwasser abgeleitet wird und
die Leitungsherstellung vor 1965 erfolgte.
Die Dichtheitsprüfung
muss für alle Grundleitungen nach höchstens 20
Jahren wiederholt werden. Der Dichtheitsnachweis muss von
jedem Eigentümer aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt
werden.
Bei der Dichtheitsprüfung ist auch der sogenannte Anschlusskanal
mit zu berücksichtigen. Anschlusskanal ist der Kanal
vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich
der ersten Reinigungs- bzw. Prüföffnung oder des
ersten Reinigungs- bzw. Prüfschachtes auf dem Grundstück.
Der Anschlusskanal verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage
mit der öffentlichen Abwasseranlage.
Laut Gesetz ist der Grundstückseigentümer verpflichtet
den privaten Teil des Anschlusskanales bis zur Grundstücksgrenze
untersuchen zu lassen. Es ist allerdings empfehlenswert
den gesamten Anschlusskanal bis zum Anschluss an den öffentlichen
Straßenkanal überprüfen zu lassen. Wenn
das von Ihnen beauftragte Unternehmen in Ihrem Anschlusskanal
Schäden feststellt, sollten diese auf einem Datenträger
(z.B. Videoband) festgehalten werden. Bitte sprechen Sie
den Stadtentwässerungsbetrieb mit dieser Dokumentation
an: Der Stadtentwässerungsbetrieb bewertet den Zustand
des Anschlusskanals und berät Sie individuell dabei,
wie weiter vorzugehen ist. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, daß die Stadt diese Beratung nur für
den Anschlusskanal, nicht aber für die weiteren Grundleitungen
auf Ihrem Grundstück anbieten darf.
Die Dichtheitsprüfung
kann gemäß den geltenden technischen Vorschriften
(SN EN 1610) und VSA-Richtlinie "Dichtheitsprüfung
an Abwasseranlagen 2002" grundsätzlich mit Luft-
oder Wasserdruck durchgeführt werden.
Auf dem Grundstück werden wegen der besseren Praktikabilität
und aus Sicherheitsgründen mehrheitlich Wasserdichtheitsprüfungen
durchgeführt. Dabei ist ein Prüfdruck von 0,5
bar (= 5 Meter Wassersäule!) auf den höchsten
Punkt des Netzes aufzubringen. Dies ist einerseits im vorhandenen
Baubestand mit verfahrenstechnischem Zusatzaufwand verbunden,
der die Kosten erheblich in die Höhe treibt, zum anderen
werden bei diesem Verfahren Prüfdrücke erzeugt,
die im Betrieb der Leitung selbst theoretisch niemals entstehen
können. Bei manchem Einfamilienhaus läge der Hochpunkt
der Wassersäule deutlich über dem höchsten
überhaupt vorhandenen Entwässerungsgegenstand
im Hause!
Eine sinnvoller Weise durchzuführende Dichtheitsprüfung
funktioniert also folgendermaßen:
Zuerst wird die Länge und die Nennweite der zu prüfenden
Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts ermittelt.
Dann errechnet man aus diesen Daten die von Wasser benetzte
Rohrinnenfläche. Aus der Rohrinnenfläche als Bezugswert
ergibt sich nach einer festgelegten Berechnungsformel, wie
viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem vorgegebenen
Zeitraum aus der Leitung verloren gehen darf. Wenn der zulässige
Wasserverlust überschritten wird, gilt das Rohr als
undicht. Prüfhöhe ist 50 Zentimeter über
dem höchsten Scheitelpunkt der Leitung. Im Regelfalle
entspricht dies der Oberkante des höchsten Bodeneinlaufs
im Gebäude.
Das technische Vorgehen bei der Wasserdichtheitsprüfung
unterscheidet sich je nach dem, ob ein einzelner Leitungsabschnitt
oder ein vollständiges Netz zu prüfen ist.
Soll ein Grundleitungssystem im Ganzen auf Dichtheit geprüft
werden, verschließt man das Netz an seinem tiefsten
Punkt druckdicht mit einer pneumatischen Rohrblase und füllt
es vom tiefstliegenden Einlauf aus mit Wasser auf. Gibt
es Bodeneinläufe auf unterschiedlichem Höhenniveau,
so müssen die tiefer liegenden gegebenenfalls mit einer
Blase verschlossen werden. Sobald der Wasserspiegel am höchsten
Punkt des Netzes (in der Regel einem Bodeneinlauf) stabil
steht, beginnt der 15minütige Prüfzeitraum. Ein
sinkender Wasserspiegel wird durch Wasserzugabe laufend
ausgeglichen, wobei die nachgefüllte Wassermenge exakt
gemessen wird. Aus diesem Messwert ergibt sich das Prüfergebnis,
das in einem Prüfprotokoll festgehalten wird. Wird
der erlaubte Wasserzugabewert im Prüfzeitraum überschritten,
gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gleiche gilt,
wenn sich von vorne herein kein stabiler Wasserstand im
System erzeugen lässt. Dann ist von erheblicher Undichtigkeit
des Systems auszugehen und dieser Befund entsprechend fest
zu halten.
Einzelne Leitungsabschnitte in einem Rohr werden in gleicher
Weise geprüft, indem man den zu prüfenden Abschnitt
beidseitig mit Rohrblasen verschließt. Über eine
Schleuse in der tiefer liegenden Blase und einen angeschlossenen
Schlauch wird das System mit Wasser gefüllt, das die
Luft aus der Leitung verdrängt; der Wasserstand
wird hierbei im Schlauch kontrolliert.