Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

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Nach § 45 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Ihre Dichtheit hin geprüft werden.
Zusammengefasst bedeutet das:

  • bei Neuerrichtung sind alle Grundleitungen auf Dichtheit zu prüfen,
  • wenn bestehende Abwasserleitungen geändert werden, sind sie gleichzeitig auf Dichtheit zu prüfen (ohne Änderung muss die Prüfung bis zum 31.12.2015 erfolgt sein),
  • bestehende Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen früher, nämlich bis zum 31.12.2005 geprüft werden, wenn
  • durch sie industrielles oder gewerbliches Abwasser fließt und sie vor 1990 errichtet wurden
    oder
  • wenn häusliches Abwasser abgeleitet wird und die Leitungsherstellung vor 1965 erfolgte.

Die Dichtheitsprüfung muss für alle Grundleitungen nach höchstens 20 Jahren wiederholt werden. Der Dichtheitsnachweis muss von jedem Eigentümer aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Bei der Dichtheitsprüfung ist auch der sogenannte Anschlusskanal mit zu berücksichtigen. Anschlusskanal ist der Kanal vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungs- bzw. Prüföffnung oder des ersten Reinigungs- bzw. Prüfschachtes auf dem Grundstück. Der Anschlusskanal verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage.
Laut Gesetz ist der Grundstückseigentümer verpflichtet den privaten Teil des Anschlusskanales bis zur Grundstücksgrenze untersuchen zu lassen. Es ist allerdings empfehlenswert den gesamten Anschlusskanal bis zum Anschluss an den öffentlichen Straßenkanal überprüfen zu lassen. Wenn das von Ihnen beauftragte Unternehmen in Ihrem Anschlusskanal Schäden feststellt, sollten diese auf einem Datenträger (z.B. Videoband) festgehalten werden. Bitte sprechen Sie den Stadtentwässerungsbetrieb mit dieser Dokumentation an: Der Stadtentwässerungsbetrieb bewertet den Zustand des Anschlusskanals und berät Sie individuell dabei, wie weiter vorzugehen ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß die Stadt diese Beratung nur für den Anschlusskanal, nicht aber für die weiteren Grundleitungen auf Ihrem Grundstück anbieten darf.

 

Die Dichtheitsprüfung kann gemäß den geltenden technischen Vorschriften (SN EN 1610) und VSA-Richtlinie "Dichtheitsprüfung an Abwasseranlagen 2002" grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden.

Auf dem Grundstück werden wegen der besseren Praktikabilität und aus Sicherheitsgründen mehrheitlich Wasserdichtheitsprüfungen durchgeführt. Dabei ist ein Prüfdruck von 0,5 bar (= 5 Meter Wassersäule!) auf den höchsten Punkt des Netzes aufzubringen. Dies ist einerseits im vorhandenen Baubestand mit verfahrenstechnischem Zusatzaufwand verbunden, der die Kosten erheblich in die Höhe treibt, zum anderen werden bei diesem Verfahren Prüfdrücke erzeugt, die im Betrieb der Leitung selbst theoretisch niemals entstehen können. Bei manchem Einfamilienhaus läge der Hochpunkt der Wassersäule deutlich über dem höchsten überhaupt vorhandenen Entwässerungsgegenstand im Hause!

Eine sinnvoller Weise durchzuführende Dichtheitsprüfung funktioniert also folgendermaßen:

Zuerst wird die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts ermittelt. Dann errechnet man aus diesen Daten die von Wasser benetzte Rohrinnenfläche. Aus der Rohrinnenfläche als Bezugswert ergibt sich nach einer festgelegten Berechnungsformel, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem vorgegebenen Zeitraum aus der Leitung verloren gehen darf. Wenn der zulässige Wasserverlust überschritten wird, gilt das Rohr als undicht. Prüfhöhe ist 50 Zentimeter über dem höchsten Scheitelpunkt der Leitung. Im Regelfalle entspricht dies der Oberkante des höchsten Bodeneinlaufs im Gebäude.

Das technische Vorgehen bei der Wasserdichtheitsprüfung unterscheidet sich je nach dem, ob ein einzelner Leitungsabschnitt oder ein vollständiges Netz zu prüfen ist.

Soll ein Grundleitungssystem im Ganzen auf Dichtheit geprüft werden, verschließt man das Netz an seinem tiefsten Punkt druckdicht mit einer pneumatischen Rohrblase und füllt es vom tiefstliegenden Einlauf aus mit Wasser auf. Gibt es Bodeneinläufe auf unterschiedlichem Höhenniveau, so müssen die tiefer liegenden gegebenenfalls mit einer Blase verschlossen werden. Sobald der Wasserspiegel am höchsten Punkt des Netzes (in der Regel einem Bodeneinlauf) stabil steht, beginnt der 15minütige Prüfzeitraum. Ein sinkender Wasserspiegel wird durch Wasserzugabe laufend ausgeglichen, wobei die nachgefüllte Wassermenge exakt gemessen wird. Aus diesem Messwert ergibt sich das Prüfergebnis, das in einem Prüfprotokoll festgehalten wird. Wird der erlaubte Wasserzugabewert im Prüfzeitraum überschritten, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gleiche gilt, wenn sich von vorne herein kein stabiler Wasserstand im System erzeugen lässt. Dann ist von erheblicher Undichtigkeit des Systems auszugehen und dieser Befund entsprechend fest zu halten.

Einzelne Leitungsabschnitte in einem Rohr werden in gleicher Weise geprüft, indem man den zu prüfenden Abschnitt beidseitig mit Rohrblasen verschließt. Über eine Schleuse in der tiefer liegenden Blase und einen angeschlossenen Schlauch wird das System mit Wasser gefüllt, das die Luft aus der Leitung verdrängt; der
Wasserstand wird hierbei im Schlauch kontrolliert.